Fanö Hundestrand
Gibt es einen ausgewiesenen Fanö Hundestrand?
Fanö ist eine Trauminsel für Hundebesitzer. Und Vierbeiner sind hier herzlich willkommen. Doch um die Eingangsfrage gleich vorweg zu nehmen. Einen speziellen Fanö Hundestrand gibt es auf der wunderschönen Wattenmeerinsel nicht. Trotzdem ist es möglich die herrlichen Strandgebiete mit dem Hund zu nutzen, wenn man sein Haustier unter Kontrolle hat und sich an die zu beachtenden Vorschriften hält.
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Das es keinen extra ausgewiesenen Fanö Hundestrand gibt, ist eigentlich nicht weiter tragisch. Denn in der Regel ist es erlaubt, den Hund an einem Großteil der Strände auf der Insel mitzunehmen. Sie müssen sich nur verantwortungsvoll verhalten und die geltenden Gesetze beachten. Wenn Sie dies tun, dann können Sie Ihren Vierbeiner durch die stürmischen Fluten toben lassen.
Es gibt aber auch einzelne Strandabschnitte, wo es ausdrücklich verboten ist einen Hund mitzuführen. Und dabei spielt es keine Rolle ob mit oder ohne Leine. Deshalb sollten Sie immer aufmerksam angebrachte Beschilderungen an den Stränden, vor dem Betreten durchlesen, um Probleme zu vermeiden. Eine unerlaubte Mitnahme des Tieres kann zu einer Anzeige und einer darauffolgenden Geldstrafe führen.
Auf Fanö mit dem Hund am Strand – Welche Regeln gilt es zu beachten?
Sie müssen wissen, dass Sie Ihren vierbeinigen Freund im Sommerhalbjahr vom 1. April bis 31. September an den Stränden von Fanö immer an der Leine führen müssen. Und dies gilt ohne Ausnahme! Grundsätzlich kann man an Strandabschnitten, wo wenig los ist, den Hund durchaus mal frei laufen lassen, wenn sich niemand daran stört. Und normalerweise sagt auch keiner etwas dazu, wenn Sie sich verantwortungsvoll verhalten. Zum Beispiel bietet der gigantische Autostrand zwischen Sönderho und Fanö Bad so viel Fläche, dass man oft weit und breit keine Menschenseele trifft.
Aber denken Sie daran, Sie handeln in so einem Fall gesetzeswidrig. Und sollte es Strandgäste geben die damit ein Problem haben, dann kann dies für Sie Konsequenzen haben. Im Winterhalbjahr vom 1. Oktober bis 31.März hingegendürfen Sie Ihren Hund frei an allen Stränden laufen lassen. Vorausgesetzt natürlich, dass Sie Ihr Tier unter Kontrolle haben, sodass keine anderen Personen vom Hund belästigt, beziehungsweise verschreckt werden.
Also, um es kurz zu zusammenzufassen. Es gibt zwar keinen extra vorgesehenen Fanö Hundestrand, aber es stehen Ihnen und Ihrem Vierbeiner nahezu alle Strände zur Verfügung (ausgeschlossen dort wo es ausdrücklich verboten ist), wenn Sie sich rücksichtsvoll und gesetzeskonform verhalten.
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